Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Echo Intelligence GmbH

Version: 2026.01.1

Präambel

Die Echo Intelligence GmbH mit Sitz in Graz ist ein spezialisierter IT-Dienstleister in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Cybersecurity, Digitalisierung und IT-Services. Diese AGB bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft mit Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Echo Intelligence GmbH (im Folgenden: „Gesellschaft”) an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.

(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG unterliegen jedoch gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und Gesetzen.

§ 1a Vertragsschluss

(1) Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ist im Angebot eine Gültigkeitsfrist oder ein Gültigkeitsdatum angegeben, erlischt die Annahmemöglichkeit mit Ablauf dieser Frist bzw. dieses Datums. Nach Ablauf ist die Gesellschaft an das Angebot nicht mehr gebunden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Gesellschaft oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform oder einer elektronischen Form mit Signatur.

(4) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 2 Leistungsumfang und Besonderheiten bei KI und Cybersecurity

(1) Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

(2) KI-Dienstleistungen: Bei der Nutzung von KI-Systemen können systembedingt Ungenauigkeiten in den Ergebnissen auftreten. Die Gesellschaft schuldet keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit von KI-generierten Outputs. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen und für deren Verwendung die rechtliche und fachliche Verantwortung zu übernehmen. KI-Outputs stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage- oder Wirtschaftsprüfungsberatung dar und ersetzen nicht die Beratung durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Berufsstände.

(3) Cybersecurity: Die Gesellschaft setzt Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik um. Da absolute IT-Sicherheit technisch nicht erreichbar ist, wird kein Erfolg im Sinne vollständiger Unangreifbarkeit oder Verhinderung aller Sicherheitsvorfälle geschuldet. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen als Bemühungspflicht.

(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Drittanbieter (z.B. Cloud-Dienste) beizuziehen. Eine Haftung für deren Leistungen erfolgt nur im Rahmen dieser AGB.

§ 2a Mitwirkungspflichten und Betriebssphäre des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:

(2) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Konfiguration, Wartung und Absicherung seiner eigenen IT-Systeme, Netzwerke und Endgeräte sowie für regelmäßige Datensicherungen (Backups) selbst verantwortlich.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen die Gesellschaft zur Anpassung von Terminen und zur Berechnung des zusätzlichen Aufwands.

§ 2b Abgrenzung und Leistungsumfang

(1) Die Leistungen der Gesellschaft umfassen EDV-technische Dienstleistungen, IT-Services, Cybersecurity-Dienstleistungen, technische KI-Implementierung, KI-Literacy-Schulungen, Digitalisierungs-Schulungen sowie Unterstützung bei IT- und Cybersecurity-Förderprogrammen im Rahmen des Gewerbes der Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Dies umfasst auch organisatorische Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit, Datenhygiene, technisches Change Management sowie Workshops zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen und KI-Anwendungswissen sowie teambezogene Workshops zur Verbesserung der Zusammenarbeit in IT-, Digitalisierungs- und Cybersecurity-Projekten.

(2) Die Unterstützung bei Förderprogrammen umfasst ausschließlich IT- und Cybersecurity-spezifische Programme. Die Gesellschaft leistet dabei technische Beratung, Risikoanalysen und Hilfestellung bei der Antragstellung. Es wird keine Garantie für die Bewilligung, Höhe oder Auszahlung von Förderungen übernommen.

(3) Die Leistungen der Gesellschaft stellen keine Unternehmensberatung im betriebswirtschaftlichen Sinne, keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Finanzdienstleistung dar. Soweit rechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche oder finanzielle Fragestellungen berührt werden, handelt es sich um technische Hinweise ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist jeweils ein zugelassener Fachspezialist beizuziehen.

§ 2c Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, Streiks, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Anordnungen) befreien beide Parteien für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht.

(2) Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.

(3) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§ 3 Zahlungsbedingungen & Hardware-Vorkasse

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Die Lieferung von Hardware erfolgt gegen Vorkasse. Die Lieferverpflichtung der Gesellschaft entsteht erst mit dem vollständigen Einlangen des Rechnungsbetrages gemäß § 1054 ABGB auf dem Geschäftskonto.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.

(4) Im Verzugsfall ist die Gesellschaft berechtigt, pauschalierte Betreibungskosten gemäß § 1333 Abs 2 ABGB sowie die gesetzliche Mahnkostenpauschale geltend zu machen.

§ 3a Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge mit bestimmter Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine stillschweigende Verlängerung erfolgt nicht.

(2) Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit (z.B. Wartungsverträge, Support-Abonnements) können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 4 Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Haftung:

(2) Der Ersatz von mittelbaren Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(3) Rügepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 UGB):

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt:

(5) Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden, ungeeignete Betriebsumgebungen, fehlerhafte Daten oder Verstöße des Kunden gegen seine Pflichten gemäß § 2a dieser AGB entstehen.

§ 4a Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Daten und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zulässig. Subunternehmer und Mitarbeiter sind entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 3 Jahren.

(4) Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) und des TKG.

(5) Soweit die Gesellschaft personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen, die Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags wird.

§ 4b Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung von der Gesellschaft geschaffenen Werke, Dokumente, Software-Komponenten, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum bzw. im ausschließlichen Nutzungsrecht der Gesellschaft.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Liefergegenständen und Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und Zeiträume.

(3) Quellcode, Entwicklungsunterlagen, Methodiken und Vorlagen der Gesellschaft verbleiben im Eigentum der Gesellschaft, sofern nicht ausdrücklich eine Übertragung vereinbart wurde.

(4) Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Lizenzen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; die Gesellschaft wird den Kunden hierüber im Einzelfall informieren.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht (Landesgericht für ZRS Graz) vereinbart.

(3) Erfüllungsort ist Graz.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(5) Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


Stand: Jänner 2026 - Echo Intelligence GmbH, Graz